Bauwerksbuch in Wien: Neue Anforderungen für den Gebäudebestand

Bauwerksbuch in Wien: Neue Anforderungen für den Gebäudebestand

Für tausende ältere Gebäude in Wien gelten neue Anforderungen an die Dokumentation und regelmäßige Überprüfung des Gebäudebestands. Für Gebäude, die vor dem 1. Jänner 1919 errichtet wurden, endet die Übergangsfrist am 31. Dezember 2027. Für Gebäude, die zwischen dem 1. Jänner 1919 und dem 1. Jänner 1945 errichtet wurden, gilt die Frist bis zum 31. Dezember 2030. [1]

Was ist das Bauwerksbuch?

Das Bauwerksbuch ist eine elektronisch zu führende Dokumentation eines Gebäudes, die wesentliche rechtliche, technische und sicherheitsrelevante Informationen zusammenführt. Ziel ist es, den Zustand sicherheitsrelevanter Bauteile strukturiert zu dokumentieren und notwendige Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen frühzeitig erkennen zu können. [2]

Dokumentiert werden unter anderem:

  • Baubewilligungen und Fertigstellungsanzeigen bzw. Benützungsbewilligungen
  • Bauteile, die regelmäßig überprüft werden müssen
  • Zeitpunkt und Intervalle der Überprüfungen
  • Ergebnisse der durchgeführten Überprüfungen
  • festgestellte Baugebrechen und gegebenenfalls deren Behebung
  • relevante Maßnahmen und bauliche Änderungen. [2]

Das Bauwerksbuch ist dabei nicht als einmalig erstelltes Dokument gedacht. Es muss entsprechend den gesetzlichen Vorgaben elektronisch geführt und laufend aktualisiert werden. [3]

Welche Gebäude sind betroffen?

Für bestehende Gebäude gelten in Wien gestaffelte Übergangsfristen: Gebäude, die vor dem 1. Jänner 1919 errichtet wurden, müssen bis spätestens 31. Dezember 2027 registriert werden. Für Gebäude, die zwischen dem 1. Jänner 1919 und dem 1. Jänner 1945 errichtet wurden, endet die Frist am 31. Dezember 2030. [1]

Für Neu-, Zu- und Umbauten ist die Erstellung und Registrierung des Bauwerksbuchs bereits seit 1. Juli 2024 im Zusammenhang mit der Fertigstellung vorgesehen. Ausgenommen sind Kleingartenhäuser, Kleingartenwohnhäuser sowie Gebäude mit einer bebauten Grundfläche von höchstens 50 m². [1][4]

Wichtig: Diese Fristen beziehen sich auf Wien. Die konkreten baurechtlichen Bestimmungen werden in Österreich auf Landesebene geregelt und können daher in anderen Bundesländern abweichen.

Schnittstelle zu zukünftigen Sanierungsprozessen

Das Bauwerksbuch ist nicht mit einem Renovierungspass gleichzusetzen. Während das Bauwerksbuch in Wien insbesondere der Dokumentation, Gebäudesicherheit und laufenden Überprüfung dient, beschreibt der Renovierungspass der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie einen individuellen Fahrplan für eine schrittweise umfassende energetische Sanierung. [5]

Gleichzeitig gewinnen digitale Gebäudedaten auch auf europäischer Ebene zunehmend an Bedeutung. Die EU-Gebäuderichtlinie sieht vor, dass Renovierungspässe in der nationalen Gebäudedatenbank hinterlegt werden können und – sofern vorhanden – in einem Digital Building Logbook gespeichert oder darüber zugänglich gemacht werden. [5]

Das Bauwerksbuch kann damit als ein Baustein einer zunehmend datenbasierten Bestandsbewirtschaftung verstanden werden. Entscheidend ist, die erhobenen Informationen nicht nur zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen zu dokumentieren, sondern sie langfristig für Instandhaltung, Sanierung und die Weiterentwicklung des Gebäudebestands nutzbar zu machen.

Jetzt vorbereiten

Für Eigentümer*innen und Hausverwaltungen betroffener Gebäude ist es sinnvoll, die vorhandene Gebäudedokumentation frühzeitig zu sichten und die Erstellung des Bauwerksbuchs zu organisieren. Die Registrierung erfolgt über die Wiener Bauwerksbuchdatenbank. Für die Registrierung sind unter anderem die Bestätigung über die Erstellung des Bauwerksbuchs sowie – bei bestehenden Gebäuden – die Bestätigung über die erstmalige Überprüfung durch eine befugte Person erforderlich. [1]

Gerade bei älteren Gebäuden kann die Zusammenführung historischer Unterlagen und die erstmalige Bestandsaufnahme zeitaufwendig sein. Für Gebäude vor 1919 läuft die Frist bis Ende 2027. Das Bauwerksbuch bietet dabei nicht nur Anlass zur Dokumentation, sondern auch die Chance, den Gebäudebestand systematischer zu erfassen und eine bessere Grundlage für zukünftige Sanierungsentscheidungen zu schaffen.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die geltenden Bestimmungen in Wien und ersetzt keine rechtliche oder fachplanerische Beratung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Quellen

[1] Stadt Wien (2026): Bauwerksbuch – Registrierung. Stadt Wien – Baupolizei.
Bauwerksbuch – Registrierung

[2] Stadt Wien (2024): FAQ Bauwerksbuch und Registrierung des Bauwerksbuchs. MA 37 – Baupolizei.
FAQ Bauwerksbuch und Registrierung

[3] Stadt Wien (2024): FAQ Bauwerksbuch und Registrierung des Bauwerksbuchs, Abschnitt „Wer führt das Bauwerksbuch?“. MA 37 – Baupolizei.
FAQ Bauwerksbuch und Registrierung

[4] Stadt Wien (2026): Bauwerksbuch – Registrierung. Angaben zu Ausnahmen und Registrierung bei Neu-, Zu- und Umbauten.
Stadt Wien – Bauwerksbuch Registrierung

[5] Europäische Union (2024): Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung). Insbesondere Art. 12 und Anhang VIII zu Renovierungspässen und digitalen Gebäudelogbüchern.
Richtlinie (EU) 2024/1275 – EUR-Lex

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