Gebäude in Holzbauweise – Österreichische Holzinitiative
Die Förderung „Gebäude in Holzbauweise- CO2- Bonus“ ist eine befristete Förderaktion der österreichischen Bundesregierung und wird im Rahmen der Förderaktion „Waldfonds“ abgewickelt.
Förderungsansuchen können von natürlichen und juristischen Personen, im Firmenbuch eingetragenen Personengesellschaften und deren Zusammenschlüssen (Personenvereinigungen), jeweils mit Niederlassung in Österreich sowie Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) eingebracht werden.
Eingereicht werden kann von 01.07.2024 bis 29.11.2024 um 12:00 Uhr.
Gefördert werden Neubauten sowie Zu- und Ausbauten von mehrgeschoßigen Wohnbauten sowie für öffentliche Zwecke oder für öffentliche Infrastruktur genutzte Gebäude in Holzbauweise mit einem hohen Anteil an nachwachsenden Rohstoffen aus nachhaltiger Bewirtschaftung („CO2-Bonus“).
Der Förderungsschwerpunkt umfasst den Neubau sowie Zu- und Ausbau folgender Gebäudearten in Holzbauweise:
1.) den Neubau sowie Zu- und Ausbau in Holzbauweise von:
– Gebäuden für öffentliche Zwecke mit mindestens 100 m² Netto-Grundfläche
– Gebäuden für öffentliche Infrastruktur mit mindestens 100 m² Netto-Grundfläche
2.) den Neubau in Holzbauweise von mehrgeschossigen Wohnbauten mit mindestens 400 m² Netto-Grundfläche, mindestens zwei oberirdischen Geschoßen und mindestens vier Wohneinheiten
3.) den Zu- und Ausbau in Holzbauweise von Wohnbauten (wie zum Beispiel auch Dachgeschoßaufbauten) mit mind. 200 m² zusätzliche Netto-Grundfläche und mindestens drei zusätzlichen Wohneinheiten
Bei Zu- und Ausbauten beziehen sich die Mindestkriterien auf die durch diese Zu- und Ausbauten neu geschaffenen Gebäudeteile. Unterirdische Geschoße beziehungsweise Kellergeschoße zählen nicht zur Netto-Grundfläche.
Weitere Informationen zu Förderungs-Prozess und Sonderrichtlinien finden Sie hier.