Öffentliche Konsultation zur OIB-Richtlinie 7: Gemeinsam Stellung nehmen 

Öffentliche Konsultation zur OIB-Richtlinie 7: Gemeinsam Stellung nehmen

Wir laden alle interessierten Akteur:innen aus Planung, Begrünungswirtschaft, Bauwirtschaft, Forschung, Verwaltung, Immobilienwirtschaft, Material- und Produktentwicklung sowie Gebäudebetrieb ein, sich an einer gemeinsamen Stellungnahme zu beteiligen. 

Ihre fachlichen Einschätzungen, Praxiserfahrungen und konkreten Änderungsvorschläge sind gefragt. Ziel ist eine gemeinsame, konstruktive Stellungnahme, die die Umsetzung der OIB-Richtlinie 7 praxistauglich, transparent und wirksam unterstützt. 

Bitte senden Sie Ihre Beiträge bis 08.09.2026 an oder nehmen Sie an unserem ONLINE Abstimmungstermin am 9.09.2026 16:30 teil.

Gemeinsam können wir dazu beitragen, dass die neue OIB-Richtlinie 7 nicht nur formal umgesetzt wird, sondern zu einem wirksamen Instrument für klimafitte, ressourcenschonende und zukunftsfähige Gebäude wird. 

Entwurf der neuen OIB-Richtlinie 7 „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“ – Warum diese Konsultation wichtig ist:  

Mit dem Entwurf der neuen OIB-Richtlinie 7 „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“ wird Nachhaltigkeit erstmals systematisch in den OIB-Richtlinien verankert. Im Mittelpunkt steht die Berechnung und Offenlegung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials von Gebäuden. Damit werden zentrale Anforderungen der europäischen Gebäuderichtlinie in Österreich vorbereitet.  

Die neue OIB-Richtlinie 7 betrifft künftig die Planung, Berechnung, Dokumentation und Nachweisführung von Neubauten. Ab 1. Jänner 2028 soll die quantitative Erfassung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials für neue konditionierte Gebäude mit mehr als 1.000 m² konditionierter Netto-Grundfläche gelten; ab 1. Jänner 2030 für alle neuen konditionierten Gebäude. Das Ergebnis ist im Energieausweis offenzulegen und muss dem As-Built-Zustand entsprechen.  

Die öffentliche Begutachtung ist daher eine wichtige Gelegenheit, praktische Erfahrungen, offene Fragen und Verbesserungsvorschläge einzubringen – bevor die Regelungen in der Praxis verbindlich werden. 

Offizielle Frist für Stellungnahmen 

Stellungnahmen zum Anhörungsverfahren OIB-Richtlinien 2027 können laut OIB bis 30.09.2026 eingebracht werden. Änderungsvorschläge werden vom OIB nur behandelt, wenn sie über das vorgesehene Kommentarfeld nach Auswahl der jeweiligen OIB-Richtlinie eingebracht werden.  

Vorschlag für unseren gemeinsamen Zeitplan 

Bis 8.09.2026: Sammlung erster Rückmeldungen, Praxisfragen und Änderungsvorschläge 

9.9.2026 16:30 Online Diskussion Termin 
Bis 11.09.2026: thematische Bündelung der Beiträge 
Bis 18.09.2026: Abstimmung des Entwurfs der gemeinsamen Stellungnahme 
Bis 25.09.2026: finale Freigabe durch die Mitwirkenden 
Bis 30.09.2026: Einbringung der Stellungnahme beim OIB 

Konnex zu Sanierungen 

Der unmittelbare Anwendungsbereich der neuen OIB-Richtlinie 7 liegt zwar beim Neubau konditionierter Gebäude: Dort ist künftig das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial zu berechnen und im Energieausweis auszuweisen. Sanierungen stehen damit nicht im Zentrum der verpflichtenden Berechnungspflicht der Richtlinie. 

Trotzdem besteht ein wichtiger inhaltlicher Konnex zu Sanierungen: Gerade die Weiterverwendung, Ertüchtigung und qualitative Verbesserung des Gebäudebestands ist eine zentrale Strategie zur Ressourcenschonung. Der begleitende OIB-Leitfaden „Zirkuläres Planen und Bauen“ hält ausdrücklich fest, dass sein Schwerpunkt zwar auf Neubauten liegt, die dargestellten Prinzipien aber auch für Maßnahmen im Bestand hilfreiche Anhaltspunkte bieten. 

Sanierungen können damit wesentlich zur Reduktion von Ressourcenverbrauch und Lebenszyklus-Emissionen beitragen, weil vorhandene Tragstrukturen, Bauteile, Materialien und Flächen weitergenutzt werden. Der Leitfaden nennt dafür ausdrücklich das Handlungsfeld „Potenziale im Zuge einer Sanierung“. Gemeint ist die Ressourceneinsparung durch qualitative Weiterentwicklung bestehender Gebäude, etwa durch Zubauten, Balkone, Loggien, Aktivierung von Dachflächen, Verbesserung von Freiräumen oder die Nutzung bislang untergenutzter Gebäudebereiche. 

Für die Stellungnahme ist daher wichtig: Die OIB-Richtlinie 7 sollte nicht isoliert als Neubau-Berechnungsvorschrift betrachtet werden. Sie steht in einem größeren Zusammenhang mit der Frage, ob Sanierung, Bestandserhalt, Umnutzung, Nachverdichtung und zirkuläre Bestandsentwicklung gegenüber Abriss und Neubau ausreichend berücksichtigt werden. Aus Klimaschutz- und Ressourcensicht kann der Erhalt bestehender Bausubstanz oft einen wesentlichen Beitrag leisten, weil dadurch neue Primärmaterialien, Transportaufwand, Bauabfälle und zusätzliche Flächeninanspruchnahme reduziert werden. 

Auch über den Energieausweis entsteht ein Bezug zu Sanierungen: In den Muster-Energieausweisen ist vorgesehen, dass schlechte Energieeffizienzklassen als Aufforderung an Gebäudeeigentümer:innen zum Besuch einer Energieberatungsstelle bzw. eines One-Stop-Shops zur Renovierungsberatung verstanden werden. 

Wir möchten insbesondere Rückmeldungen zu folgenden Punkten sammeln:

  • Was ist bei der Anwendung der Lebenszyklus-Berechnung auf Sanierungen, Umnutzungen, Aufstockungen und Erweiterungen im Bestand klar geregelt – und wo bestehen offene Fragen? 
  • Welche Daten fehlen in der Praxis, um den Erhalt bestehender Bauteile, den selektiven Rückbau, wiederverwendete Materialien oder nachträglich eingebaute Bauteile nachvollziehbar bewerten zu können? 
  • Wie kann der ökologische Vorteil des Bestandserhalts gegenüber Abriss und Neubau sachgerecht abgebildet werden, ohne Sanierungsprojekte mit unverhältnismäßigen Nachweisen zu belasten? 
  • Wo entstehen bei Sanierungen unnötige Kosten, Doppelgleisigkeiten oder Mehraufwand – etwa durch parallele Anforderungen aus Energieausweis, Förderstellen, Baubewilligung, Materialdokumentation oder Gebäudebewertungssystemen? 
  • Welche Anforderungen brauchen für Sanierungen bessere Erläuterungen – insbesondere bei gemischten Maßnahmen wie Teilsanierung, Dachgeschoßausbau, Aufstockung, Zubau, Fassadensanierung oder technischer Nachrüstung? 
  • Wie können Software, Energieausweis, Bestandsaufnahme, Materialkataster, Gebäudedokumentation und Behördenverfahren so zusammenspielen, dass Sanierungen einfacher, prüfbarer und digital besser dokumentierbar werden? 
  • Wie können zirkuläre Sanierungsstrategien stärker berücksichtigt werden – etwa Wiederverwendung von Bauteilen, sortenreiner Rückbau, flexible Grundrisse, Reparierbarkeit, Langlebigkeit, Dach- und Fassadenbegrünung oder die Aktivierung untergenutzter Flächen? 
  • Wie kann verhindert werden, dass neue Nachweispflichten unbeabsichtigt Abriss und Neubau begünstigen, obwohl die Sanierung und Weiterentwicklung bestehender Gebäude aus Ressourcen- und Klimaschutzsicht oft vorteilhaft sein kann? 
  • Wie können kleine und mittlere Sanierungsprojekte praxistauglich einbezogen werden, ohne dass die Nachweisführung für Eigentümer:innen, Planer:innen und Ausführende unverhältnismäßig komplex wird? 

ZUR WEITEREN INFO: 

Thema 1: Anwendungsbereich und Übergang in die Praxis 

Die Richtlinie bezieht sich grundsätzlich auf den Neubau konditionierter Gebäude. Für die Berechnung wird die konditionierte Bruttogrundfläche laut Energieausweis herangezogen; die konditionierte Netto-Grundfläche kann mit dem Faktor 0,80 aus der konditionierten Bruttogrundfläche ermittelt werden.  

Für die Stellungnahme sind insbesondere folgende Fragen relevant: Ist der Anwendungsbereich klar genug? Sind die Übergangsfristen praxistauglich? Welche Projektarten benötigen zusätzliche Erläuterungen? 

Thema 2: Berechnung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials 

Das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial wird für einen Bilanzierungszeitraum von 50 Jahren berechnet. Zu berücksichtigen sind unter anderem die Herstellungs- und Errichtungsphase, Nutzungsphase, Austausch von Bauteilen, betriebsbedingter Energiebedarf, Entsorgungsphase sowie potenzielle Vorteile aus Wiederverwendung, Recycling oder Energieexport.  

Hier sollten wir prüfen, ob die Berechnungsmethodik für Planer:innen, Bauherr:innen, Bauträger, Behörden und Softwareanbieter ausreichend nachvollziehbar und anwendbar ist. 

Thema 3: Systemgrenzen, Bauteile und technische Gebäudeausrüstung 

Für die Ermittlung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials sind Rohbau, Ausbau und technische Ausrüstung zu erfassen. Berücksichtigt werden müssen fest mit dem Gebäude verbundene Teile, einschließlich konditionierter und nicht konditionierter Gebäudeteile wie Keller, Garage, Erschließung, Balkon oder Dachraum.  

Ein wichtiger Diskussionspunkt ist, wie praktikabel die Abgrenzung zwischen Gebäude, Außenanlagen, gemeinschaftlichen Anlagen und technischer Infrastruktur in realen Projekten ist. 

Thema 4: Datenqualität und OIB-GWP-Datenliste 

Die Richtlinie sieht eine Datenhierarchie vor: projekt- und produktspezifische Daten, sektorale Durchschnittsdaten, generische Daten und Standardwerte. Wenn zum Zeitpunkt der Berechnung keine konkreten Daten vorliegen, ist die OIB-GWP-Datenliste heranzuziehen; bei unvollständigen Datengrundlagen können baustoffgruppenspezifische Werte aus dieser Liste verwendet werden.  

Für die Stellungnahme ist wesentlich, ob die Datenliste ausreichend transparent, aktuell, vollständig und für unterschiedliche Bauweisen fair anwendbar ist. 

Thema 5: Energieausweis und Dokumentation 

Das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial soll im Energieausweis ausgewiesen werden. Die Muster-Energieausweise werden deshalb als eigenständiges OIB-Dokument geführt, weil sowohl OIB-Richtlinie 6 als auch OIB-Richtlinie 7 darauf Bezug nehmen.  

Die Berechnung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials muss nachvollziehbar dokumentiert werden. Für die Praxis stellt sich die Frage, welche Mindestanforderungen an Dokumentation, Prüfbarkeit, Softwareausgabe und Behördenverfahren erforderlich sind. 

Thema 6: Zirkuläres Planen und Bauen 

Der begleitende OIB-Leitfaden „Zirkuläres Planen und Bauen“ ist als fachliche Orientierung ohne bindende Wirkung angelegt. Er verbindet Lebenszyklusbetrachtung mit den Prinzipien des zirkulären Bauens und behandelt unter anderem Ressourcenbilanz, Gebäudedokumentation, Ressourceneinsatz, Nutzungsflexibilität, Langlebigkeit, Demontage, Rückbau und Ressourcenrückgewinnung.  

Gerade hier liegt eine große Chance: Die Konsultation sollte nicht nur die Berechnungsmethodik behandeln, sondern auch klären, wie Wiederverwendung, Sekundärbaustoffe, erneuerbare Baustoffe, Rückbaubarkeit und Gebäudedokumentation in der Praxis besser unterstützt werden können. 

Thema 7: Praxistauglichkeit, Kosten und Digitalisierung 

Die neuen Anforderungen werden nur dann Wirkung entfalten, wenn sie in Projekten effizient umgesetzt werden können. Dazu braucht es klare Begriffe, konsistente Daten, digitale Schnittstellen, verständliche Nachweise und realistische Anforderungen an kleinere und größere Bauvorhaben. 

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