ÖNorm B 1131: Bauwerksbegrünung erstmals im Bauwesen verankert
Am 15. April 2026 trat die neue ÖNorm B 1131 in Kraft und setzt damit neue Standards für Begrünung in der EU: Erstmals wird Bauwerksbegrünung direkt und verbindlich im Bauwesen verankert.
Österreich stärkt damit seine Vorreiterrolle innerhalb der EU und bleibt richtungsweisend für zukünftige Entwicklungen. Mit der Veröffentlichung der ÖNorm B 1131 „Begrünung von Dächern und Decken auf Bauwerken – Planung, Ausführung, Erhaltung“ entsteht erstmals ein verbindlicher Rahmen für die Bauwerksbegrünung im Bauwesen. Als einziges EU-Land, das über eigene Normen für Dach-, Fassaden- und Innenraumbegrünung verfügt, bietet Österreich damit eine lückenlose Grundlage für Planung und Umsetzung. Nach fünf Jahren umfassender Überarbeitung liegt nun ein Regelwerk vor, das moderne Entwicklungen wie Solargründächer, Retentionssysteme und biodiversitätsfördernde Begrünungslösungen gezielt berücksichtigt und damit klare Anforderungen für klimaangepasstes Bauen definiert.
Begrünte Dächer und Decken werden durch die neue ÖNorm B 1131 nicht mehr als optionaler Zusatz betrachtet, sondern als fester Bestandteil der Planung, Ausschreibung und Ausführung – mit eindeutig festgelegten Anforderungen für alle Projektphasen.
Die Norm knüpft an eine langjährige österreichweite Entwicklung an, die mit der ONR 121131 im Jahr 2002 begann, über die ÖNorm L 1131 im Jahr 2010 weitergeführt wurde und nun in der aktuellen B-Norm 2026 mündet. „Mit der neuen ÖNorm B 1131 schaffen wir einen aktuellen Stand der Technik, der es ermöglicht, Qualität in der Bauwerksbegrünung einheitlich zu planen, umzusetzen und zu bewerten. Gleichzeitig bildet sie die Grundlage für unsere weiterentwickelten Zertifizierungen von Produkten und Betrieben und sorgt für mehr Transparenz sowie bessere Vergleichbarkeit am Markt“, erklärt Martin Haas, Vorstandsvorsitzender des österreichischen Verbands für Bauwerksbegrünung (VfB) und Geschäftsführer der Haas Garten- und Landschaftsbau GmbH.
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