Einladung zur Mitwirkung an der Konsultation zum Nationalen Gebäuderenovierungsplan (NGRP)
Wir wenden uns an alle Mitgieder der RENOWAVE.AT-Genossenschaft mit einer wichtigen Bitte, die den weiteren Verlauf unserer gemeinsamen Bemühungen um eine nachhaltige und energieeffiziente Renovierung von Gebäuden betrifft. Der Nationale Gebäuderenovierungsplan (NGRP), der die Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1275 zum Ziel hat, ist derzeit in der Entwurfsphase und erfordert Ihre Expertise und Ihre wertvolle Meinung.
Wir bitten Sie daher, sich aktiv an der Konsultation zu diesem Plan zu beteiligen, um die wichtigsten Inhalte und Maßnahmen weiter zu präzisieren. Ihre Rückmeldungen und Vorschläge sind für die Qualität und Wirksamkeit des NGRP von entscheidender Bedeutung. Wir glauben, dass durch Ihre Mitwirkung der Plan optimiert und auf die praktischen Bedürfnisse des Gebäudesektors besser abgestimmt werden kann.
Wie können Sie mitwirken?
- Dokumente durchsehen: Wir stellen die relevanten Entwürfe des NGRP sowie begleitende Materialien zur Verfügung. Diese bieten einen Überblick über die geplanten Maßnahmen und Ziele des Plans.
- Vorschläge und Rückmeldungen: Nutzen Sie die Gelegenheit, konkrete Änderungsvorschläge zu den vorgesehenen Strategien und Maßnahmen zu unterbreiten. Wir sind besonders an Ihren Erfahrungen und Einschätzungen zur praktischen Umsetzbarkeit interessiert.
- Zusammenarbeit: Geben Sie bekannt, in welchen Bereichen Sie zusätzliches Fachwissen oder Unterstützung anbieten können.
Der Entwurf des NGRP und der vollständige Konsultationsprozess werden Ihnen in Folge zugesendet.
Deadline für die Einreichung von Rückmeldungen: Mitte September (an office@renowave.at)
Wir hoffen auf Ihre rege Teilnahme und danken Ihnen im Voraus für Ihre wertvolle Unterstützung. Gemeinsam können wir einen bedeutenden Beitrag zu einer erfolgreichen Energiewende im Gebäudebereich leisten.
Hintergrund:
Die europäische Gebäuderichtlinie wurde am 8. Mai 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 28. Mai 2024 in Kraft. Sie muss innerhalb von 24 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Der erste Entwurf des nationalen Gebäuderenovierungsplans, der die Vorgaben aus Anhang II der Richtlinie berücksichtigt, einschließlich der verpflichtenden und optionalen Indikatoren, muss bis zum Jahresende der Europäischen Kommission übermittelt werden.
Die endgültige Version des Plans soll bis Ende 2026 verabschiedet werden. Der nationale Gebäuderenovierungsplan ist alle fünf Jahre zu aktualisieren und ersetzt die langfristige Renovierungsstrategie.
Laut Artikel 3 der Gebäuderichtlinie muss jeder Mitgliedstaat einen nationalen Plan zur Gebäudesanierung erstellen, um die Renovierung des nationalen Bestands an öffentlichen und privaten Wohn- sowie Nichtwohngebäuden bis 2050 in Richtung eines hoch energieeffizienten und kohlenstofffreien Gebäudebestands zu gewährleisten. Das Ziel ist die Umwandlung bestehender Gebäude in Nullemissionsgebäude. Auf Basis statistischer Daten zum Gebäudebestand werden nationale Strategien und Maßnahmen in einem Fahrplan festgelegt.
Jeder nationale Gebäuderenovierungsplan muss folgende Punkte enthalten:
- Einen Überblick über den nationalen Gebäudebestand, differenziert nach verschiedenen Gebäudetypen, deren Anteil am Gesamtbestand, Baujahr und Klimazonen.
- Einen Fahrplan mit nationalen Zielen und messbaren Fortschrittsindikatoren.
- Einen Überblick über bereits umgesetzte und geplante Strategien sowie Maßnahmen.
- Einen Überblick über den Investitionsbedarf für die Umsetzung des Plans.
- Die Schwellenwerte für betriebliche Treibhausgasemissionen und den jährlichen Primärenergiebedarf von neuen oder renovierten Nullemissionsgebäuden.
- Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Nichtwohngebäuden.
- Einen nationalen Zeitplan für die Renovierung des Wohngebäudebestands, einschließlich Etappenzielen für 2030 und 2035.
- Eine evidenzbasierte Schätzung der zu erwartenden Energieeinsparungen und anderer Vorteile, insbesondere in Bezug auf die Innenraumumweltqualität.
Der neue Entwurf des Nationaler Gebäuderenovierungsplan (NGRP) für Österreich beschäftigt sich mit der Gesamtstrategie zur Verbesserung der Energieeffizienz und der Reduktion von Emissionen im Gebäudebestand. Sie bietet einen detaillierten Überblick über den Gebäudebestand in Österreich und stellt die Ziele, Maßnahmen und Schätzungen für zukünftige Renovierungen dar.
Der Plan umfasst mehrere Abschnitte:
- Überblick über den nationalen Gebäudebestand:
- Angaben zur Anzahl und Fläche von Gebäuden und Wohnungen bis 2020, unterteilt nach verschiedenen Gebäudetypen und Bauperioden.
- Informationen zur Energieeffizienz der Gebäude, klassifiziert nach Energieausweisen, und zur Verteilung der Gebäude in Bezug auf ihre Energieeffizienzklassen (A bis G).
- Ziele und Fahrplan für Renovierungen:
- Der Plan beschreibt die Renovierungsziele bis 2030, 2040 und 2050, einschließlich jährlicher Renovierungsquoten und des voraussichtlichen Primär- und Endenergieverbrauchs.
- Es werden spezifische Ziele für den Einsatz erneuerbarer Energien und die Reduktion von Treibhausgasemissionen festgelegt.
- Strategien und Maßnahmen:
- Der Plan nennt konkrete Maßnahmen wie die Förderung von kosteneffizienten Renovierungskonzepten, die Unterstützung von schutzbedürftigen Haushalten und die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung.
- Weitere Maßnahmen umfassen die Förderung von Stadtteilrenovierungen und die Integration von Kreislaufwirtschaftsprinzipien.
- Investitionsbedarf und Finanzierungsquellen:
- Es wird eine Schätzung des benötigten Investitionsvolumens und der Finanzierungsquellen vorgestellt, sowohl aus öffentlichen als auch privaten Mitteln.
- Schwellenwerte und Mindestvorgaben:
- Der Plan enthält spezifische Schwellenwerte für neue und renovierte Nullemissionsgebäude sowie Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Nicht-Wohngebäuden.
Insgesamt zielt der NGRP darauf ab, den Gebäudebestand in Österreich bis 2050 umfassend zu renovieren, die Energieeffizienz zu steigern, erneuerbare Energien stärker zu integrieren und die CO2-Emissionen deutlich zu reduzieren.