Förder-Call Baukultur des BMWKMS

Förder-Call Baukultur des BMWKMS

Das BMWKMS startete am 1. September 2025 mit Unterstützung der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen einen Förder-Call „Baukultur“. Die Einreichung ist bis 30.09.2025 offen!

Baukultur bezeichnet den vom Menschen gestalteten Lebensraum – von Gebäuden über Straßen und Infrastruktur bis hin zu Landschaftsräumen und Parks. Gleichzeitig ist sie ein Instrument für Klimaschutz, Lebensqualität, Wohnraum, Gesundheit und Wohlstand. Das Bund hat daher eine Baukultur-Koordinierungsstelle etabliert, die als bundesweite Drehscheibe zur Qualitätsförderung in Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteur:innen agiert.

Auf Basis internationaler und nationaler Grundlagen, wie etwa SDG 4, 11 und 14 der Agenda 2030, der NEB-Initiative und der ÖREK 2030, soll das Baukulturförderprogramm die Verankerung von Baukultur in ganz Österreich stärken.

Gefördert werden zukunftsorientierte Projekte zur qualitätsvollen Gestaltung von Gebäuden, Quartieren, Siedlungen, Städten, Dörfern, Landschaften, Straßen und Infrastrukturbauten sowie baukulturelle Bildungsformate. Für diesen Call stehen bis zu EUR 400.000 zur Verfügung.

Die Förderung verfolgt folgende Ziele:

  • Innenentwicklung vor Außenentwicklung
  • Verbindung sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Aspekte
  • Stärkung von Orts- und Stadtkernen, Leerstands- und Brachflächennutzung
  • Nachhaltiger, leistbarer Wohnraum durch Sanierung und Quartiersentwicklung
  • Reduktion von Emissionen und Ressourcenverbrauch, Fokus auf Bestandserhalt
  • Bodenschutz und verantwortungsvoller Flächenumgang
  • Qualitativ gestaltete Außenräume, öffentlicher Raum und Freiraum
  • Gleichberechtigter Raumzugang und Mitgestaltung
  • Pflege von Kulturlandschaft, Tradition und Ästhetik
  • Wissensvermittlung, verantwortungsvolle Investitionen, effizientes Bauen

Zielgruppen:

  • Städte und Gemeinde sowie ihre Einrichtungen,
  • Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts,
  • Vereine, Institutionen, Unternehmen oder sonstige juristische Personen mit Sitz in Österreich,
  • Natürliche Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder ständigem Wohnsitz in Österreich.

Mehr Informationen zu den Fördergegenständen sowie die Einreichunterlagen finden Sie hier!

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