Die EED III im Überblick: Neue Anforderungen für EU-Mitgliedstaaten
Die überarbeitete EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III), die im Rahmen des “Fit für 55”-Pakets verabschiedet wurde, trat im Oktober 2023 in Kraft. Die Mitgliedsstaaten sind nun verpflichtet, diese Richtlinie bis spätestens zum 21. Mai 2025 in nationales Recht umzusetzen.
Kern der Einigung ist das 11,7-Prozent-Ziel, das den EU-Mitgliedstaaten vorschreibt, den Gesamtenergieverbrauch jährlich um rund 1,5 Prozent zu senken. Daraus ergibt sich eine Obergrenze von 763 Millionen Tonnen Rohöläquivalent für den Endenergieverbrauch der EU und von 993 Millionen Tonnen Rohöläquivalent für den Primärverbrauch. Während die Obergrenze für den Endenergieverbrauch bindend ist, stellt das Primärenergieverbrauchsziel einen Richtwert dar.
Im Zeitraum von 2024 bis 2030 wird das jährliche Endenergieeinsparziel schrittweise erhöht. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass neue jährliche Einsparungen durchschnittlich 1,49 % des Endenergieverbrauchs betragen, wobei dieses Ziel bis zum 31. Dezember 2030 schrittweise auf 1,9 % angehoben wird.
Von besonderer Bedeutung für Gemeinden ist Artikel 6 der EED III. Ab Oktober 2025 verpflichtet dieser jeden Mitgliedstaat dazu, jährlich mindestens 3 % der Gesamtfläche beheizter und/oder gekühlter Gebäude im Eigentum öffentlicher Stellen zu Niedrigstenergiegebäuden zu sanieren. Sanierungsmaßnahmen, die ab dem 1. Januar 2024 durchgeführt werden, können auf die zukünftige Sanierungsquote angerechnet werden.
Die Vollständige Richtlinie finden Sie hier.