Erneuerbare-Wärme-Paket 2024: Förderung für Heizungstausch und thermische Sanierung

Erneuerbare-Wärme-Paket 2024: Förderung für Heizungstausch und thermische Sanierung

Die Umweltförderungskommission hat das neue Erneuerbare-Wärme-Paket beschlossen!

Die Förderung für den Heizungstausch umfasst den Umstieg von fossilen Heizsystemen auf einen Nah- oder Fernwärmeanschluss. Ist ein Anschluss nicht möglich, werden Holzzentralheizungen oder Wärmepumpen gefördert. Die Förderung umfasst Planungskosten, Wärmequellenanlage, Einbindung in das Heizsystem, zentrale Heizungsregelung, Speicher, Elektroinstallation sowie Demontage- und Entsorgungskosten. Die Auszahlung erfolgt nach Projektabschluss und ist auf maximal 75 Prozent der förderbaren Investitionskosten begrenzt.

Die Förderung für thermische Sanierungen wird verdreifacht und der maximale Fördersatz für Private von 30 Prozent auf bis zu 50 Prozent der förderbaren Investitionskosten angehoben. Gefördert werden Maßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden, Dächern und Kellerböden, der Austausch oder die Sanierung von Fenstern und Außentüren sowie die Begrünung von Gebäuden und die Entsiegelung von Stellplätzen.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern wird der Förderhöchstbetrag für eine umfassende Sanierung von 14.000 Euro auf 42.000 Euro erhöht. Im Geschosswohnungsbau erhöht sich der Förderhöchstbetrag von 100 Euro/m2 auf 300 Euro/m2 mit einem Zuschlag für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen. Die Förderung für Einzelbaumaßnahmen an Fenstern beträgt bis zu 9.000 Euro. Bei denkmalgeschützten Gebäuden kann nun auch die Erneuerung von Fenstern gefördert werden. Im Geschosswohnungsbau wird eine zusätzliche Sanierungsklasse „Guter Standard“ eingeführt, um Altbauten attraktiver zu machen.

Im Bereich “Sauber heizen für alle”, der Menschen mit niedrigem Einkommen unterstützt, wird die Förderung bis 2030 verlängert und auf 1,6 Mrd. Euro aufgestockt. Bis zu einem bestimmten Höchstbetrag werden 100 Prozent der Kosten für eine neue Heizung übernommen. Die Förderung gilt nicht nur für die beiden untersten Einkommensdezile, sondern auch für das unterste Einkommensdrittel. Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Investitionszuschusses zusätzlich zur Bundes- und Landesförderung (Raus aus Öl und Gas).

Weitere Informationen finden Sie hier.

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