Ausschreibung Mustersanierung – Förderung für Thermische Gebäudesanierung, Energieeffizienz und Erneuerbare Energien

Ausschreibung Mustersanierung - Förderung für Thermische Gebäudesanierung, Energieeffizienz und Erneuerbare Energien

Österreich benötigt rund ein Drittel seiner Endenergie für das Heizen von Gebäuden und die Aufbereitung von Warmwasser. Um diesen Anteil zu reduzieren, ist eine umfassende Sanierung bestehender Gebäude notwendig. Im Rahmen der Ausschreibung Mustersanierung fördert der Klima- und Energiefonds erneut Best-Practice-Sanierungen, um aufzuzeigen, wie eine bedeutende Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen erreicht werden kann.

Bis zum 13. September 2024 können umfassende Sanierungsprojekte für betrieblich genutzte und öffentliche Gebäude gefördert werden. Darüber hinaus wird für Gebäude, die das klimaaktiv Gold-Zertifikat erhalten haben, ein Zusatz von 5% zum Förderbetrag gewährt. Im Rahmen der Planungsberatung ist auch ein klimaaktiv Quick Check verfügbar.

Folgende Maßnahmen können im Rahmen des Programms gefördert werden:

1) Thermische Gebäudesanierung

Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes und zur Ressourceneinsparung von bestehenden betrieblich bzw. öffentlich genutzten Gebäuden gefördert, insbesondere:

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschoßdecken bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren (ausgenommen Kunststofffenster und -türen)
  • Außenliegende Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes (bewegliche bzw. unbewegliche Systeme)
  • Extensive und intensive Dachbegrünung und solare Gründächer
  • Fassadenbegrünung: Fassadengebundene und bodengebundene Begrünung
  • Fassadenbegrünung: fassadengebundene und bodengebundene Begrünung
  • Maßnahmen zur Trinkwassereinsparung durch Recyclinganlagen zur Aufbereitung und Nutzung des hauseigenen Grauwassers (inkl. 2. Leitungsstrang) sowie Anlagen zur Regenwassernutzung

2) Maßnahmen zur  Steigerung der Energieeffizienz

Zusätzlich können Maßnahmen zur Anwendung zur Steigerung der Energieeffizienz gefördert werden:

  • Umstellung auf LED-Systeme
  • Maßnahmen zur effizienten Energienutzung in der Haustechnik oder zur Rückgewinnung vorhandener Abwärme
  • Messtechnik für das vorgeschriebene Energieverbrauchs-Monitoring
  • Mehrkosten für Bauteilaktivierung
  • Mehrkosten für zusätzliche Regelsysteme zur weiteren Optimierung und Lastverschiebung, wie z.B. Berücksichtigung der Wetterentwicklung, Schaltung von Verbrauchern
  • Wärmerückgewinnung aus Grauwasser

3) Maßnahmen zur Anwendung Erneuerbarer Energie

Zusätzlich können Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energie gefördert werden:

  • Photovoltaikanlagen wie bspw. Photovoltaikfassaden (inkl. Speicher für Eigenverbrauchsoptimierung) aliquot zur Höhe des Jahresstromverbrauchs des beantragten Gebäudes
  • Biomasse-Einzelanlagen
  • Thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
  • Wärmepumpen
  • Anschlüsse an klimafreundliche bzw. hocheffiziente Nah-/Fernwärme (inkl. Anschlussgebühren und Baukostenzuschüsse)
  • Errichtung von Verteilnetzen zur Wärmeversorgung von in der Mustersanierung beantragten Gebäuden (Wärmezentrale zu Gebäude)
  • Hydraulischer Abgleich in Warmwasserheizungen und Warmwasser-Leitungsnetzen

Detaillierte Informationen und Kriterien finden Sie im Leitfaden.

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