Neue EU-Vorgaben richtungsweisend für Österreichs Wärmemarkt

Neue EU-Vorgaben richtungsweisend für Österreichs Wärmemarkt

Die umfassend überarbeitete Richtlinie über erneuerbare Energien (Renewable Energy Directive, RED III), die am 20. November 2023 in Kraft getreten ist, legt unter anderem höhere Ziele für den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch der Mitgliedstaaten bis 2030 fest.

Für Österreich impliziert dies eine deutliche Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie von derzeit 36,4 % auf mindestens 60 % bis zum Jahr 2030. Besonders im Fokus steht dabei der Gebäude- und Wärmebereich, der Heizung, Warmwasserversorgung, Kühlung und Prozesswärme einschließt. Hier soll Österreich seinen Einsatz erneuerbarer Energien nahezu verdoppeln, um die gesteckten Ziele zu erreichen.

Für die Steuerung des Wärmeverbrauchs spielen insbesondere zwei Artikel der Richtlinie eine entscheidende Rolle. Gemäß Artikel 15a wird im Bereich “Wirtschaftszweig Gebäude” ein EU-Richtwert von 49 % für den Anteil erneuerbarer Energie angestrebt. Artikel 23 hingegen bezieht sich auf den gesamten Wärme- und Kältesektor einschließlich des Prozesswärmeverbrauchs in Gewerbe und Industrie.

Die Umsetzung sowohl von Artikel 15a als auch von Artikel 23 bedeutet für Österreich folgendes gemeinsames Ziel bis 2030: Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger im Wärmebereich auf 70%.

Die EU-Mitgliedsstaaten haben 18 Monate Zeit, um diese Richtlinie in die nationalen Rechtsvorschriften zu integrieren.

Mehr Informationen finden Sie unter der Homepage der Initiative „Erneuerbare Energie Österreich“

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