Novelle der europäischen Gebäude Richtlinie: Politische Einigung im europäischen Rat und im europäischen Parlament erzielt
Politische Einigung bei den TRILOG Verhandlungen erzielt: Eckpunkte der neuen Vorschriften
1) Mindestenergieeffizienzstandards:
- Wohngebäude: Festlegung von nationalen Zielpfaden , um den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch bis 2030 um 16 % und bis 2035 um 20-22 % zu senken ( Berücksichtigung nationaler Gegebenheiten hinsichtlich der zu sanierenden Gebäude und hinsichtlich Maßnahmen möglich)
- Nichtwohngebäude: Schrittweise Verbesserungen der Mindeststandards für die Gesamtenergieeffizienz
- Renovierungsziel: bis 2030 Renovierung von 16 % der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz; bis 2033 26 % der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz
- Die nationalen Maßnahmen müssen sicherstellen, dass der durchschnittliche Primärenergieverbrauch um mindestens 55 % bei den schlechtesten Gebäuden gesenkt wird
2) Überarbeitung der Energieausweise basierend auf europäischen Vorgaben und Kriterien (A G Klassifizierung mit Möglichkeiten für A+ Gebäude besonders effizente bzw. nachhaltige Gebäude)
3) Nullemissions-Standard für neue Gebäude
- Das sind Gebäude mit einer sehr hohen Gesamtenergieeffizienz, der restliche Energiebedarf wird durch erneuerbare Energieträger gedeckt (keine Emissionen aus fossilen Energieträgern)
- Januar 2028: für öffentliche Gebäude
- Januar 2030: für alle anderen Gebäude
- Vorgaben für den Primärenergiebedarf, wie in den Entwürfen der EUK und des EUP vorgeschlagen, werden nicht erwähnt (somit von den MS festlegbar)
- Nullemissions-Standard für Bestandsgebäude wird ebenfalls nicht mehr erwähnt!
4) Installation von Solarenergieanlagen (Fotovoltaik und Solarthermie) wird neuer Standard
- Auf öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäude müssen ab 2027 schrittweise Solaranlagen installiert werden (sofern technisch, wirtschaftlich und funktionell machbar)
- Neue Gebäude müssen solargeeignet sein, d. h. sich für die Installation von Solaranlagen auf dem Dach eignen
5) Weitere Renovierungsschwerpunkte:
- Nationale Strategien in Form von Gebäuderenovierungsplänen für die Dekarbonisierung des Gebäudebestands (inkl. Finanzierung, Ausbildung und Gewinnung weiterer Fachkräfte)
- Schrittweiser Ausstieg aus fossilen Energieträgernbis2040 muss enthalten sein (somit ‘phase-out’ der Einführung nationaler Gebäuderenovierungspässe, um bei der schrittweisen Renovierung bis hin zum Nullemissionsgebäude zu unterstützen)
- Einrichtung zentraler Anlaufstellen (One-Stop Shops)
- MS müssen Förderanreize für Sanierungsmaßnahmen setzen, weiters Maßnahmen zur Minderung der Energiearmut (inkl. Vorkehrungen von Zwangsräumungen für schutzbedürftige Haushalten)
6) Förderungen der nachhaltigen Mobilität (Bestimmungen zur Vorverkabelung, zu Ladepunkten und zu Fahrradparkplätzen)