Eine Übersicht über die Novellierung der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD)
Die am 12. März 2024 durch den EU-Parlament beschlossene Neuerung der Gebäude-Richtline wurde nun am 12. April auch durch den Rat am 12. April 2024. Die Mitgliedsstaaten haben zwei Jahre, also bis Mitte 2026 Zeit, die Regelungen der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Die beschlossene Fassung entspricht im Wesentlichen der Einigung bei den TRILOG Verhandlungen im Dezember 2023.
Im Folgenden werden die Eckpunkte der Novelle vorgestellt:
Renovierung des Gebäudebestands und Ausstieg aus fossilen Heizungssystemen
- Wohngebäude: Festlegung von nationalen Zielpfaden zur Senkung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs um 16 % bis 2030 und um 20-22 % bis 2035
- Nichtwohngebäude: Renovierungsverpflichtung der schlechtesten 16 % der Gebäude bis 2030 und der schlechtesten 26 % bis 2033
- Nationale Maßnahmen müssen sicherstellen, dass der durchschnittliche Primärenergieverbrauch bei den schlechtesten Gebäuden um mindestens 55 % gesenkt wird
- Gebäuderenovierungspässe unterstützen schrittweise und umfassende Renovierungen hin zu Nullemissionsgebäuden
- Einrichtung zentraler Anlaufstellen („one-stop shops“), um alle Akteure in der Wertschöpfungskette mit gezielten, unabhängigen Beratungsleistungen bei der Gebäuderenovierung zu unterstützen
Nullemissionsgebäude, neue Energieausweise und Forcierung der Erneuerbaren Energieträger
- haben eine hohe Gesamtenergieeffizienz und decken ihren restlichen Energiebedarf ausschließlich durch erneuerbare Energieträger
- Ab Jänner 2028 für öffentliche Gebäude und ab Jänner 2030 für alle anderen Gebäude
- Der Standard für Nullemissionsgebäude wird von den Mitgliedsstaaten erarbeitet, mit dem Ziel eines möglichst geringen Primärenergiebedarfs
- Der neue Energieausweis umfasst die Klassen A bis G, wobei Klasse A Nullemissionsgebäuden entspricht und Klasse G die niedrigste Energieeffizienz aufweist. Klasse A+ steht für besonders energieeffiziente oder nachhaltige Gebäude.
- Neue Gebäude müssen solargeeignet sind, d.h. sich für die Installation von Fotovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen auf dem Dach eignen
Finanzielle Anreize, Bekämpfung der Energiearmut und qualifizierte Arbeitskräfte
- MS müssen Förderanreize für Sanierungsmaßnahmen setzen, weiters Maßnahmen zur Minderung der Energiearmut (inkl. Vorkehrungen von Zwangsräumungen für schutzbedürftige Haushalten)
- Umfassende Renovierungen oder schrittweise Renovierungen sollten durch erhöhte finanzielle, steuerliche und administrative Unterstützung angestrebt werden
- Falls die Umwandlung eines bestehenden Gebäudes in ein Nullemissionsgebäude technisch oder wirtschaftlich nicht machbar ist, wird eine Renovierung angestrebt, die zu einer Reduzierung des Primärenergieverbrauchs um mindestens 60 % führt
Modernisierung der technischen Gebäudeausrüstung, nachhaltige Mobilität und Minimierung der grauen Energie
- Schaffung eines gesunden Innenraumklimas und Verbesserung der Innenraumluftqualität
- Verpflichtende Gebäudeautomatisierungssysteme und automatische Beleuchtungssysteme für Nichtwohngebäude bis Ende 2029 mit einer effektiven Nennleistung über 70 kW
- Neue Wohngebäude sollen eine deutlich höhere Automatisierung der technischen Gebäudeausrüstung aufweisen
- Vorverkabelung als Standard für neue und renovierte Gebäude zur Erleichterung des Zugangs zur Ladeinfrastruktur
- Erhöhung der Anzahl von Ladepunkten in Wohn- und Nichtwohngebäuden und Beseitigung von Hindernissen für deren Installation
- Berücksichtigung der Lebenszyklusemissionen von Gebäuden mit dem Ziel, die graue Energie sukzessive zu verringern
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